Allgemeine Geschäftsbedingungen des Wildparks Lüneburger Heide
1. Eintrittskarten
Die Eintrittskarten sind während des Aufenthalts im Wildpark Lüneburger Heide mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Dauerkarte berechtigt ihren Inhaber für den auf der Dauerkarte verzeichneten Zeitraum zum Eintritt in den Wildpark während der allgemeinen Öffnungszeiten. Dauerkarten sind nicht auf andere Personen übertragbar. Im Falle der Stornierung von vorbestellten Eintrittskarten und/oder Leistungen unserer Gastronomie oder sonstigen Leistungen des Wildparks ist der Wildpark Lüneburger Heide berechtigt, Stornierungskosten in angemessener Höhe zu verlangen.
2. Parken
Die Nutzung unseres Parkplatzes, dessen Gelände wir auf der Beschilderung zur Parkplatzzufahrt farblich für Sie gekennzeichnet haben, ist unentgeltlich. Der Parkplatz gehört zum Privatgelände des Wildparks Lüneburger Heide und steht ausschließlich den Besuchern des Wildparks zur Verfügung. Für seine Nutzung gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO). Für dort eingetretene und verursachte Schäden jedweder Art haftet der Wildpark Lüneburger Heide nicht.
3. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Das Mitführen von Waffen (Pistolen, Messern, Ketten, Schlagringen etc.) ist auf dem Gelände des Wildparks Lüneburger Heide nicht gestattet. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Parkgelände verweigert oder sie können des Geländes verwiesen werden. Wir müssen uns zudem vorbehalten, auch die Mitnahme sonstiger Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Größe eine Störung anderer Besucher darstellen können, zu untersagen. Das Befahren des Wildparkgeländes mit manuellen oder elektrischen Rollstühlen, Kinderwagen u. ä. geschieht auf eigene Gefahr. Der Beschilderung im Wildpark ist Folge zu leisten.
4. Gelände
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Wildpark Lüneburger Heide um ein möglichst naturbelassenes Gelände handelt. Daher können Wurzeln und Plattenverschiebungen sowie im Frühjahr und Herbst Eis- und Reifglätte auftreten. Die Nutzung der Gewässer als Badeseen und das Betreten zugefrorener Gewässer ist nicht gestattet. Eine Haftung des Wildparks Lüneburger Heide ist in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass in den Freigehegen eine Beschmutzung durch Kot oder die nicht gänzlich sauberen Sitzbänke verursacht werden kann. Für etwaige Schäden und Verunreinigungen übernimmt der Wildpark Lüneburger Heide keine Haftung.
5. Umgang mit den Tieren des Wildparks Lüneburger Heide
Das Füttern der Tiere im Wildpark Lüneburger Heide ist nur in den gesondert gekennzeichneten Gehegen mit dem vom Wildpark zur Verfügung gestellten Futter gestattet. Das Verfüttern anderer Stoffe und Pflanzen, auch solchen, die auf dem Gelände wachsen, kann zu schwerwiegenden Erkrankungen und sogar zum Tod der Tiere führen und ist daher ausdrücklich untersagt. Der Wildpark Lüneburger Heide behält sich vor, Personen, die dem Fütterungsverbot zuwiderhandeln, schadensersatzpflichtig zu machen, des Parks zu verweisen und zukünftig von dem Besuch des Parks auszuschließen.
Auch harmlos aussehende Tiere können schmerzhafte und gefährliche Stich-, Biss-, Tritt- und Kratzverletzungen verursachen. Von den Gehegen der vorgenannten Tierarten ist daher ein ausreichender Abstand zu halten. Insbesondere ist auch das Berühren der Gitter untersagt. Die an der Flugshow teilnehmenden Vögel sind – wie alle Vögel – wilde und unberechenbare Tiere. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Vogel unvermittelt Angriffe auf Besucher ausführt. Die Besucher der Flugshow werden ausdrücklich auf diese Gefahr aufmerksam gemacht. Eine Haftung des Wildparks Lüneburger Heide ist in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen.
6. Sicherheitsabsperrungen
Die Besucherwege und die ausdrücklich für Besucher zugänglichen Bereiche dürfen nicht verlassen werden. Das Klettern oder Übersteigen der Sicherheitsabsperrungen ist untersagt.
7. Mitnahme von Tieren
Im Wildpark ist das Mitführen von Hunden gestattet.
8. Benutzung der Einrichtungen des Wildparks Lüneburger Heide
Wir bitten Sie, den Benutzungshinweisen, Bedienungsanleitungen sowie Anweisungen der Mitarbeiter des Wildparks zu Ihrer eigenen Sicherheit und im Interesse eines reibungslosen Betriebs Folge zu leisten. Sollte derartigen Anweisungen oder Anleitungen nicht nachgekommen werden, kann unser Personal Besucher von der Benutzung der Einrichtungen ausschließen oder von dem Wildparkgelände verweisen. Besucher haften für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlungen oder sonst unsachgemäße Benutzung sowie Nichtbeachtung der Benutzungsanleitungen oder Anweisungen entstehen. Bei der Benutzung des Spielplatzes und seiner Spielgeräte sowie bei dem Besuch der Flugshow, des Streichelgeheges und ähnlicher Einrichtungen sind Altersbeschränkungen und Benutzung- bzw. Verhaltenshinweise unbedingt zu beachten. Für jegliche Schäden, die durch Zuwiderhandlung oder sonst unsachgemäße Benutzung verursacht werden, übernimmt der Wildpark Lüneburger Heide keine Haftung.
9. Aufsichtspflicht
Grundsätzlich sollten auch Kinder bis zum Alter von 12 Jahren den Aufenthalt in unserem Wildpark nur in Begleitung eines Erwachsenen genießen. Es wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Gefahren für Kinder durch zum Teil lebensgefährliche Tiere und Pflanzen hingewiesen. Begleitpersonen von Kindern haben ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. Aufsichtspersonen und Eltern tragen in dem gesetzlichen Rahmen für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen. Eine Haftung des Wildparks Lüneburger Heide ist in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen.
10. Leistungsumfang
Mit Rücksicht auf unsere Tiere und aus sonstigen wichtigen Gründen, wie z. B. Wetterbedingungen, notwendige Wartungs- und Bauarbeiten usw. bitten wir um Verständnis, dass mit dem Erwerb der Eintrittskarte kein Anspruch auf bestimmte Leistungen, wie zum Beispiel die Präsentation bestimmter Tiere oder die jederzeitige Nutzungsmöglichkeit sämtlicher Einrichtungen und Attraktionen des Wildpark besteht.
11. Schadensmeldung und Verlust
Sämtliche Bereiche im Wildpark werden mit größter Sorgfalt gepflegt und überwacht. Falls Sie oder ein Angehöriger dennoch zu Schaden kommen sollte, so bitten wir Sie, diesen Schadensfall vor dem Verlassen des Wildparks an der Kasse zu melden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sind, wenn eine mögliche und zumutbare Meldung eines Schadens oder sonstigen Vorfalls erst nach Verlassen des Wildparks erfolgt. Sollten Sie fremde Sachen (Fundsachen) im Wildpark entdecken, so bitten wir Sie, diese ebenfalls an der Kasse abzugeben. Dort erkundigen Sie sich bitte auch, wenn Sie selbst etwas verloren haben.
12. Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen
Werbung auf dem Wildparkgelände, wozu auch die Flächen vor dem Eingang und der Parkplatz gehören, wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen, sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung des Wildparks Lüneburger Heide gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsbefragungen und Zählungen.
13. Fotografieren und Filmen
Das Fotografieren und Filmen für gewerbliche Zwecke bedarf ebenfalls unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.
Nindorf, 01.01.2002